Informationen zur Transparenzverordnung
Transparenzverordnung
Informationen zur Transparenzverordnung
Im Mittelpunkt der Beratung steht die Absicherung der Risiken der Kunden unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Bei Versicherungsanlageprodukten werden Nachhaltigkeitsinformationen berücksichtigt, soweit diese von den jeweiligen Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden. Die Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage der vom Versicherungsunternehmen veröffentlichten Angaben zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.
Für die Richtigkeit der Informationen ist ausschließlich der Risikoträger verantwortlich.
Nachhaltigkeitsrisiken von Versicherungsanlageprodukten haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Vergütung für deren Vermittlung.