Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit der Website
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.ARAG.de
Die ARAG SE setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.
1. Geltungsbereich und Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ARAG.de veröffentlichte Website.
Unser Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Norm EN 301 549 derzeit noch nicht vollständig vereinbar.
2. Geltungsbereich und Barrieren (Unterseiten)
2.1 Folgende Unterseiten fallen unserer Einschätzung nach in den Geltungsbereich des BFSG:
Startseite
Produktbezogene Unterseiten
Kontaktformulare
Barrierefreiheitserklärung
2.2 In diesen vom BFSG betroffenen Unterseiten unserer Website gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:
Teilweise noch unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
Noch nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig mit der Tastatur bedienbar
Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei gestaltet
Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle bislang noch bestehenden Barrieren zu beseitigen.
3. PDF-Dokumente
In unseren PDF-Dokumenten gibt es derzeit u.a. noch folgende Barrieren:
Fehlende Textalternativen für grafische Inhalte
Nicht durchgängig strukturierte Überschriften
Eingeschränkte Navigierbarkeit mit Screenreadern
Wir planen, diese Dokumente kurzfristig sukzessive barrierefrei zu gestalten.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@arag.de
Telefon: 0211 9890-1888
Postanschrift: ARAG SE, Barrierefreiheit, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf
5. Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese haben sich auf die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg verständigt. Zu den Aufgaben dieser Behörde zählt auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung der zentralen Marktüberwachungsbehörde gerichtet werden an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer internen Bewertung der Website und ihrer Inhalte.