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ARAG ReiseProtect 365 – Rundum-Schutz für Ihre Reisen
Gute Reise! Damit Sie das ganze Jahr entspannt unterwegs sind, haben wir ein Reiseversicherungspaket mit vielfältigsten Leistungen geschnürt:
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Reiseversicherung
Reisen in Zeiten von Corona? Mit der Verbreitung des Virus wächst die Verunsicherung – auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Hier haben wir die Antworten auf häufige Fragen für Sie zusammengestellt.
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Ich habe Angst, mich zu infizieren und will die geplante Reise deshalb stornieren. Trägt die Reise-Rücktrittsversicherung die Kosten?
Nein, Ihre Furcht vor Ansteckung ist natürlich verständlich – aber leider kein berechtigter Grund, die Reise-Rücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. -
Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich an COVID-19 erkranke und die Reise deshalb nicht antreten kann?
Ja, ab sofort verzichten wir zeitlich befristet – für Reisen mit einem Termin zum Reiseantritt bis zum 31.03.2021 – auf die Erhebung des vertraglich vereinbarten Pandemie-Ausschlusses im Rahmen Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Konkret bedeutet dies für Sie, dass wir Ihre Stornierungs- oder Umbuchungskosten übernehmen, wenn Sie eine Reise wegen COVID-19 oder einer anderen Pandemie nicht antreten können. -
Das Auswärtige Amt hat für mein Reiseziel eine (Teil-)Reisewarnung ausgesprochen – greift die Reise-Rücktrittsversicherung trotzdem?
Die generelle Befürchtung einer Ansteckung berechtigt nicht zum Reiserücktritt – auch nicht beim Ausspruch einer Reisewarnung durch die Behörden. Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, um eine Stornierung geltend zu machen, zum Beispiel wegen „unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen“. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Stornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem. -
Hilft mir der Reisevertrags-Rechtsschutz bei vertraglichen Streitigkeiten rund um die Stornierung?
Sie streiten mit Ihrem Reiseveranstalter um die Kosten, die durch Ihren Reiserücktritt entstehen? Wir unterstützen Sie dabei mit einer telefonischen Erstberatung – zum Beispiel wenn Ihr Reiseanbieter die Stornierung trotz offizieller Reisewarnung nicht akzeptiert. Ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgsversprechend, zahlen wir zudem Ihre Vertretung durch einen Anwalt. -
Bin ich krankenversichert, wenn ich mich auf einer Auslandsreise mit dem Corona-Virus infiziere?
Ja, grundsätzlich tragen wir dann natürlich die Kosten für Ihre medizinische Behandlung im Ausland – ob durch einen Arzt oder im Krankenhaus. Achtung: Wurde für das Reiseland vorab eine (Teil)-Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, besteht bei einer späteren Reise dorthin kein Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten. -
Was passiert, wenn ich auf meiner Reise an Corona erkranke und deshalb nicht pünktlich zurückreisen kann?
Keine Sorge: Wir erstatten die Mehrkosten, für Ihnen für die Rückreise entstehen. Und falls Sie stationär behandelt werden und sich in ein Krankenhaus nach Deutschland verlegen lassen möchten? Dann organisieren und zahlen wir grundsätzlich Ihren Krankentransport – bis zu der Klinik, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt und die geeignet ist. -
Und wenn ich selbst gar nicht erkrankt bin, aber die Reise oder Rückreise aufgrund einer Quarantäne-Situation nicht antreten kann?
Es kann auch Nicht-Erkrankte treffen: Ihr Hotel, Kreuzfahrtschiff oder Reisegebiet wird plötzlich unter Quarantäne gestellt. Wichtig zu wissen: Die zusätzlich entstehenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von unserer Reiseversicherung aktuell nicht getragen.
Eine Reiseversicherung sollte zum Urlaub dazugehören wie die Sonnenmilch zum Strandtag. Wir haben für Sie ein Bündel umfassender Versicherungsleistungen rund um die Reise geschnürt:
- Auslandskrankenversicherung: Wir übernehmen Ihre Kosten, wenn Sie sich notwendigerweise vom Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen müssen.
- Reiserücktrittsschutz: Wir tragen die Kosten, wenn Sie die geplante Anreise nicht antreten können oder umbuchen müssen, zum Beispiel nach einem Unfall.
- Reisegepäck-Versicherung: Wir ersetzen Ihr beschädigtes oder gestohlenes Gepäck.
- Reise-Rechtsschutz: Wir stehen Ihnen bei Ärger mit dem Reiseveranstalter, der Fluglinie oder Ihrem Hotel zur Seite (Reisevertragsrechtsschutz) oder bei Streitigkeiten im Straßenverkehr auf einer Reise (Verkehrsrechtsschutz).
- Sofort-Leistungen: In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Unfall, Fahrzeugausfall oder bei Verlust wichtiger Dokumente im In- und Ausland.
Es hört sich zunächst super an: Bucht man Urlaub oder Flug mit der Kreditkarte, versprechen einige Kreditkartenfirmen eine Reiserücktrittsversicherung gratis. Unsere Bitte: Prüfen Sie das Angebot kritisch und sorgfältig. Möglicherweise ist der Reiseschutz nur unzureichend oder die Vertragsbedingungen sind unklar. Schließen Sie etwaige Versicherungslücken einfach mit unserem umfassenden Reiseschutz.
Die meisten Leistungen unserer Reiseversicherung sind ohne Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie nichts dazuzahlen müssen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen sollten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Beim Reise-Rechtsschutz besteht eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Leistungsfall. Und beim Reiserücktritts-Schutz gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent Ihrer Reisekosten.
Mit ARAG ReiseProtect 365 sind alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert - ganz egal ob in Europa oder weltweit. Ihr Versicherungsschutz verlängert sich automatisch.
Die meisten Leistungen unserer Reiseversicherung sind ohne Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie nichts dazuzahlen müssen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen sollten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Beim Reise-Rechtsschutz besteht eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Leistungsfall. Und beim Reiserücktritts-Schutz gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent Ihrer Reisekosten.
Das ist bei uns noch bis zum letzten Tag vor der Reise möglich. Der Reiserücktrittsschutz besteht allerdings nur dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen. Für alle weiteren Reisen im Jahr steht Ihnen der Reiserücktrittsschutz natürlich in vollem Umfang zur Verfügung. Gute Reise!